Rechnet sich ein Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer?

Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer

Zum Auftakt der Artikelserie habe ich Euch erklärt, was die Quellensteuer ist und wie sie funktioniert. Trotz des anspruchsvollen Themas konntet ihr herausfinden, ob Euch Quellensteuer abgezogen wurde und ob Ihr einen Anspruch auf Rückerstattung habt.

Wenn Ihr zu dem Ergebnis gekommen seid, dass Ihr einen Anspruch auf eine Rückerstattung habt, solltet Ihr jetzt als nächstes prüfen, ob es aus finanzieller Sicht überhaupt Sinn macht einen zu stellen.

Dazu müsst Ihr als nächstes die Kosten und Bedingungen Eurer Depotbank kennen. Welche Bank Euch zu welchen Bedingungen bei der Abwicklung unterstützt und wo Ihr kräftig zur Kasse gebeten werdet, erfahrt Ihr im heutigen Beitrag.

An dieser Stelle noch einmal der Hinweis, dass ich kein Fachmann in steuerlichen Angelegenheiten bin. Trotz aller Sorgfalt bei der Erstellung dieser Artikelserie kann ich daher keine Haftung für inhaltliche Fehler übernehmen. Eine professionelle Steuerberatung kann und will ich nicht ersetzen.

Vielmehr bin ich dem Aufruf von Jonathan Neuscheler in der Facebookgruppe „Dividendenstrategie“ gefolgt und habe mich für unsere Community einmal intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Ich hoffe, dass es mir gelungen ist, die Quellensteuer für Euch in einfachen Worten aufzubereiten.

 

Macht ein Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer Sinn?

Welche Kosten werden von der Depotbank berechnet?

Für einen Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer wird in der Schweiz ein Tax Voucher benötigt, der durch die Depotbank ausgestellt wird. Hier gibt es bereits große Unterscheide der einzelnen Anbieter. Während z.B. die ING das Dokument kostenlos und automatisch mit dem Ertragsbeleg versendet, kassiert die Onvista-Bank stattliche 20 Euro dafür. All das solltet Ihr berücksichtigen, damit die Rückerstattung nicht durch hohe Kosten zu einem Minusgeschäft wird.

Manche Banken wickeln auch die Rückforderung bei der ausländischen Finanzbehörde komplett für Euch ab oder unterstützen in Teilbereichen. Dieser Service ist natürlich in den meisten Fällen kostenpflichtig.

Damit Ihr zukünftig bessere Entscheidungen treffen könnt, ob sich ein Antrag aus finanzieller Sicht lohnt, habe ich für Euch die Preiskataloge der gängigsten Direktbanken durchgearbeitet und die einzelnen Konditionen und Bedingungen zum Thema Quellensteuer in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Zu Eurer Kontrolle habe ich jeweils die aktuellen Preis-, Leistungsverzeichnisse (Stand: 19.03.2019) verlinkt.

Zu den Brokern Maxblue und Degiro habe ich leider keinerlei Informationen zur Quellensteuer finden können. Wenn jemand von Euch eigene Erfahrungen zu diesen beiden Anbietern gemacht hat, dann berichtet davon gerne in den Kommentaren am Ende des Beitrages.

Wie Ihr seht, bieten zum Beispiel die INGComdirect und die Targobank an, das Erstattungsverfahren für Euch zu übernehmen. Hierfür werden zwischen 20 und 50 Euro Gebühren fällig. Dazu kommen ggfs. die Fremdspesen. Ganz schön frech finde ich das, wenn man bedenkt, dass der Aufwand für die Bank nur aus der Weiterleitung von Formularen bestehen dürfte, die sogar bereits von Euch ausgefüllt worden sind. Im letzten Beitrag der Serie werdet Ihr sehen, dass Ihr in manchen Fällen Kosten sparen könnt, indem Ihr die Arbeit selbst macht.

Fremdspesen können u.a. Clearstream-Gebühren sein. Clearstream ist ein deutscher Datendienstleister aus Frankfurt am Main. Sie bestätigen der ausländischen Steuerbehörde, dass sich die in Rede stehenden Aktien in einem deutschen Depot befinden. Diese Leistung lassen sie sich mit üblicherweise 71,40 Euro fürstlich vergüten. In manchen Ländern kommt Ihr ohne diese Bestätigung leider nicht weiter.

Die Deutsche Bank bietet zum Beispiel Ihren Kunden an, die Rückerstattung der Quellensteuer in bestimmten Staaten im Namen des Kunden selbstständig und kostenlos abzuwickeln. Hierzu müsst Ihr einen Auftrag erteilen und eine Vollmacht ausstellen. Die Abwicklung wird nicht durchgeführt, wenn der zu erwartende Betrag im Verhältnis zu den Fremdspesen zu gering ist.

Hinweis: Eure Entscheidung für oder gegen einen Depotanbieter solltet ihr nicht nur von den Bedingungen zur Quellensteuer abhängig machen. Macht Euch immer ein umfassendes Bild und bezieht alle für Euch wichtigen Aspekte ein, damit Ihr keine bösen Überraschungen erlebt. Es macht keinen Sinn über Jahre extrem hohe Ordergebühren zu zahlen, nur um dann bei der Quellensteuer ein paar Euro zu sparen.

Gebühren für eine Auslandsgutschrift beachten

Wenn Eurem Antrag von der ausländischen Finanzbehörde stattgegeben wird, wird sie das Geld auf ein Girokonto Eurer Wahl überweisen. Oftmals muss der Betrag von der Währung des Quellenstaates in Euro umgerechnet werden. Je nach Depotbank kassiert die Bank auch an dieser Stelle wieder eine Gebühr. Überlegt Euch deshalb bitte gut, welche Bankverbindung Ihr auf den Antragsformularen angebt.

Die ING kassiert auch hier kein gesondertes pauschales Umrechnungsentgelt. Auch die Auslandsgutschrift ist an sich kostenlos. Die Comdirect kassiert eine Gebühr von  0,15 % bei Überweisungen in Fremdwährungen, wobei diese mindestens 1,50 Euro und höchstens 10 Euro beträgt und die Targobank berechnet in den meisten Fällen ebenfalls kein Entgelt für die Gutschrift aus dem Ausland.

Die Einnahmen der Banken kommen hier aus einer Umrechnungsspanne bei der Fremdwährung in Euro, die je nach Herkunftsland unterschiedlich sein kann. Diese Spanne liegt dafür bei der ING etwas höher, als bei der Konkurrenz. Aus meiner Sicht sind diese jedoch so gering, dass wir diese als Privatanleger vernachlässigen können.

Bei Onvista und Flatex gibt es kein Girokonto, daher könnt Ihr die Gutschriften auch nicht auf diese beiden Anbieter überweisen lassen.

Weitere mögliche Kosten

Weitere mögliche Kosten sind Porto- und Versandkosten für den Postweg zu Eurem Wohnsitzfinanzamt und anschließend an die ausländische Steuerbehörde. Für die Bearbeitung der Anträge im Ausland fallen in der Regel keine Gebühren an.

Vorteile für ETF- und Fondsanleger

Wenn wir als Privatanleger über ETF- und Fonds in ausländische Aktien investieren, kümmert die Fondsgesellschaft sich für uns um die steuerlich korrekte Abrechnung. Maßgeblich ist dafür das Fondsdomizil. Wenn Ihr zum Beispiel einen MSCI World-ETF mit Fondsdomizil in Irland bespart, dann ist bei einer Ausschüttung von US-amerikanischen Werten das DBA zwischen den USA und Irland entscheidend und nicht zwischen Deutschland und Irland, wie man vielleicht vermuten könnte. Bei dieser Anlageform gebt Ihr einfach die Verantwortung an die Fondsgesellschaft ab und habt mit der Abwicklung nichts zu tun.

Der zweite Vorteil besteht darin, dass die Fondsgesellschaften bei einem Verkauf nach einer Ausschüttung die Erstattung sofort miteinberechnen, auch wenn die Erstattung noch gar nicht stattgefunden hat.  Das bedeutet also, dass ETF- und Fondsanleger nicht nur keine Extrakosten tragen und keinen Mehraufwand betreiben müssen, sondern auch, dass sie sofort über die volle Nettodividende verfügen können.

Seit diesem Jahr entfällt durch das neue Investmentsteuergesetz die Anrechnung der Quellensteuer bei ETF- und Fonds auf die Abgeltungssteuer. Stattdessen erhaltet Ihr auf Eure Kapitalerträge eine Teilfreistellung von 30 % bei Aktienfonds. Das führt zu einer ähnlichen Besteuerung wie bisher. Nähere Infos findet Ihr hier. Es bleibt jedoch dabei, dass Ihr Euch nicht selbst darum kümmern müsst.

 

Fazit: 

Ob Ihr einen Antrag auf Rückerstattung stellen möchtet, solltet Ihr in jedem Einzelfall genau überlegen. Das wichtigste Kriterium, ob sich der Aufwand lohnt, ist die Höhe der zu erwartenden Rückzahlung, die Ihr beim letzten Mal ermittelt habt. Diese Summe solltet Ihr ins Verhältnis zu den Kosten setzen, die auf Euch zukommen werden. Der Erstattungsbetrag sollte diese Kosten deutlich übersteigen um den Arbeitsaufwand zu rechtfertigen.

Die Kosten entstehen durch Gebühren der Depotbank für Tax Voucher oder Bearbeitung der Anträge, für Porto- und Versand und ggfs. für die Überweisung der Erstattung aus dem Ausland. Fremdspesen können zum Beispiel von Datendienstleistern für Bestätigungsdokumente erhoben werden. Die Bearbeitung bei der ausländischen Steuerbehörde ist in der Regel kostenfrei.

Ich persönlich nutze das Direkt-Depot der ING, da ich für meine ausländischen Dividendenaktien im Bezug auf den Quellensteuerantrag keine Kosten habe. Im Gegensatz zu einigen Konkurrenten verzichtet man dort auch auf eine Gebühr für ausländische Dividenden.

Die Rückerstattung der Quellensteuer lasse ich dann später auf das Girokonto der ING-DiBa überweisen und spare mir so die Gebühr für Auslandsgutschriften. Es bleiben lediglich die geringen Kosten der Umrechnungsspanne und ggfs. fremde Spesen übrig. Wer sich für diese Vorgehensweise interessiert, kann sich hier zum Girokonto* und hier zum Direkt-Depot* gerne nähere Infos einholen.

Mit der aktuellen Gebührenstruktur  werden Aktienkäufe bzw. -verkäufe bei der ING unter 2000 Euro günstiger als bisher und nähern sich damit den günstigsten Anbietern weiter an. Eine Order kostet 4,90 Euro zzgl. 0,25 % vom Orderwert. Dies ergibt eine Transaktiongebühr von 7,40 Euro für eine Order über 1000 Euro. Erst ab 2000 Euro Ordervolumen überschreiten wir die 10 Euro-Marke. Bei 3000 Euro Volumen beträgt der Preis zum Beispiel 12,40 Euro. Mehr zum Gebührenmodell erfahrt ihr hier unter Konditionen*.

Bei so einem komplexen Thema ist Deine Unterstützung wichtiger denn je, denn trotz aller Sorgfalt bin ich nicht perfekt. Wenn Du Ergänzungen oder Korrekturen hast oder selber Erfahrungen mit deiner Depotbank hinsichtlich der Quellensteuer gemacht hast, dann freue ich mich über Deinen Kommentar. Besonders die Preise der Banken ändern sich ständig. Ich bin bemüht,die Preise stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Sollte ich doch einmal eine Preisänderung verpasst haben, bin ich für einen Hinweis sehr dankbar. Vielen Dank!

In fast jedem Land ist zudem der Ablauf der Rückerstattung anders. Es gibt kein einheitliches Formular, die Kosten unterscheiden sich und die Dauer der Rückerstattung ist ebenfalls von Land zu Land sehr unterschiedlich. Welche Sitten in welchen Ländern herrschen, erfahrt Ihr dann im dritten Teil der Artikelserie. So könnt Ihr den zeitlichen Aufwand für die Prozedur besser einschätzen.

Bild: © pixabay.de

Weitere Artikel zur Quellensteuer

Artikel 1/3 – Was ist die Quellensteuer und wie funktioniert sie?

Artikel 2/3 – Rechnet sich ein Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer? 

Artikel 3/3 – Quellensteuer – In welchen Ländern herrschen welche Sitten?

Artikel: Wie Du Dir die Quellensteuer aus der Schweiz zurückholen kannst

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Wichtiger Hinweis zu § 85 WpHG – Haftungsausschluss

Die hier vorgestellten und besprochenen Geldanlagen befinden sich teilweise in meinen privaten Depots oder auf der Beobachtungsliste. Alle Beiträge dienen lediglich der Information oder der Unterhaltung. Sie stellen ausdrücklich keinerlei Empfehlung oder Kaufaufforderung dar. Ich leiste keine rechtsgeschäftliche Anlageberatung und kann diese auch nicht ersetzen. Dies gilt für sämtliche Kommunikationswege. Bei den hier erläuterten Anlageentscheidungen handelt es sich um meine subjektive Meinung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Geldanlagen immer mit Risiken behaftet sind, die bis zum Totalverlust führen können. Eine Haftung für eure Anlagenentscheidungen kann ich nicht übernehmen. Ihr handelt eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr. Vor einer Anlageentscheidung empfehle ich euch die Inanspruchnahme einer professionellen Beratung.

11 Comments

  1. Steffen

    Hallo,
    mal eine (dumme?) Frage zum Verständnis: Alle Beispiele zur Rückerstattung der (Schweizer) Quellensteuer thematisieren Dividenden-Erträge.
    Für Erträge aus dem *Verkauf* von Aktien sollte es doch genau gleich funktionieren, oder? Sind ja schließlich auch Kapitalerträge. Oder läuft das dann anders?
    Viele Grüße
    Steffen

    1. Marco

      Hi Steffen, nein auf Kursgewinne wird keine Quellensteuer einbehalten.

      Viele Grüße
      Marco

  2. Meine Finanzielle Freiheit

    Hallo Marco,
    Vielen Dank für den Artikel bzw. die Artikelserie – das Thema ist finde ich sehr relevante und sollte viele der „Dividendeninvestoren“ da draußen intensiv beschäftigen.
    In Deiner Abwägung der Kosten fehlt mir noch eine weitere, wichtige Komponenten: Der Aufwand, den Du selbst hast, um die Steuergutschrift der Quellensteuer zu erwirken. Selbst wenn man das Jahr für Jahr tut, ist stets ein gewisser bürokratischer Aufwand mit der Rückerstattung verbunden. Abhängig davon, wie Du den Wert Deiner eigenen Zeit bemisst, wird sich auch der Business Case von schwarz auf grün drehen.
    Ich persönlich beantrage die Steuerrückstattung, sowohl aus Prinzip (warum dem Staat zu viel geben 😉 als auch, da ich diesen Zeitaufwand als Abwicklungsaufwand für meine Finanzen quasi miteinplane. Richtig ist daher natürlich, dass der Aufwand bei Dividendenaktien dadurch höher ist, als bei ETFs.
    Viele Grüße
    MFF

    1. Marco

      Hi Lukas,

      den zeitlichen Aufwand kann man sehr gut abschätzen, wenn man auch den letzten Beitrag der Serie liest. Dieser erscheint am 28.05.2018. Ich finde, dass man entweder seinen eigenen Zeitaufwand in Geld umrechnen oder aber die Rückerstattungsanträge aus Prinzip stellen kann. Beides zusammen beißt sich, denn dann machst Du ja in manchen Fällen „aus Prinzip“ bewusst ein Minusgeschäft.

      Schöne Grüße

      Marco

  3. Markus

    Hallo Joerg,

    habe im Moment wenig Zeit, deshalb nur kurze Antwort. In dem Artikel von Finanztip https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/msci-world/ gibt es einen Chart, der die unterschiedliche Wertentwicklung von TRN und TR darstellt – ich denke, der Unterschied ist schon groß. Ich habe auch noch einen weitern Artikel vor Jahren ausgedruckt, indem die unterschiedliche Wertentwicklung berechnet wurde. Pro Jahr waren das 0,8% weniger. Ich melde mich noch einmal ausführlicher, Ende der Woche oder Anfang nächster Woche. Gruß Markus

    1. Joerg

      Ahso, Danke
      Dann ist es klar. Den TR kann man ja nicht kaufen. Er ist eine kuenstl. Rechengroesse.
      Selbst, wenn man alle Aktien im Index selber kaufen wuerde, die Quellensteuer wuerde ein Loch reissen: 2% Ausschuettung x ca 22% durchschnittl. Qstr macht ca 0,4-0,5% p.a. Unterschied.
      LG Joerg

  4. Markus

    „Vorteile für ETF- und Fondsanleger“

    Bei ETFs bekommst du aber nur die Nettodividende, da fast alle ETFs TRN (total net return) sind, d.h. abzüglich der Quellensteuer. Bei einem Msci World ETF sind das pro Jahr incl. Gebühren 0,8% weniger. Wenn ich z.B. direkt in US-Aktien investiert bin bekommme ich 100% der Wertenwicklung mit.

    1. Joerg

      @Markus, du vergleichst MSCI World mit Direkt-Investment in US-Aktien? dein Ernst?

      – falscher Vergleich: du weisst, dass es hier v.a. um Diversifikation (World-ETF hat zZ 60% USA) und Faulheit (keine Belegflut, keine Qstr-Rueckforderung, keine Arbeit) geht?
      wenn du richtig argumentieren moechtest: S&P500 ETF versus Direktinvestment in, tja, in was? in 5, 10, 20, … 100 Einzel-Werte? 😉

      – „0,8%“ Kostennachtteil pro Jahr?
      Unkenntnis? Wie hast du denn das gerechnet? Bitte aufschluesseln!

      Ich wuerde es so rechnen:
      die ETF-TER betraegt 0,12-0,5% p.a. (allerdings wird wegen Wettbewerb die TrackingDifferenz mit Q-Steuer-Rueckerstattungen, Wertpapierleihe, etc verringert):
      https://trackingdifferences.azurewebsites.net/ETF/Index/MSCI%20World%20Index
      Ja, richtig gelesen, die besten World-ETFs haben Null Tracking-Difference. Die TER wird also weitgehend wieder hereingeholt.

      Ausschuettungen:
      World-ETF: net Version, domiziliert in IE oder LU also ca. 22% Qsteuer (in zB UK+IE ist 0% Jap 15% faellig, etc)
      https://www.justetf.com/de/news/etf/quellensteuer-mit-etfs-zeit-und-geld-sparen.html
      Von der um Q-Steuer verminderten realen Ausschuettung beim ETF gehen dann 18,5% Steuern weg (0,7×0,26375) statt 26,375% bei Einzeltiteln
      Die Differenz betraegt also 22%(QuellenStr)-8%(keine Teilfreistellung)~ 14% auf die Ausschuettung, also bei 2% ca. 0,3% p.a.!
      also hier hast du ggfls mit Einzelwerten einen kleinen Vorteil, 0,25-0,30% p.a.?
      Erkauft mit einer saumaessigen Diversifikation – Pardon: „schlauen Konzentration“ 🙂
      und einem Arsch voll Arbeit – Pardon: „erfuelltem Hobby“

      Kursgewinne:
      World-ETF: 30% Teilfreistellung auf die Kursgewinne beim Verkauf. Also 7,9% weniger Steuern (18,5% bei ETF- statt 26,375% auf Einzeltitelkursgewinn).
      Und Kursgewinne machen halt á la long den Loewenanteil bei der Investition in breitgestreute Aktien-Portfolios aus (im MSCI-World ca. 2% Ausschuettungen, 5% Kursgewinn p.a.)
      Ein Vorteil von 0,3% p.a. bei den (wenigen) Ausschuettungen wiegt m.E. nicht den Nachteil von 7,9% mehr Abgeltungssteuer bei den (vielen) Kursgewinnen auf.

      Oder was meinst Du?

    2. Marco

      Hallo Markus,

      Direktinvestments und ETF-Anlage sind aus meiner Sicht zwei völlig unterschiedliche Philosophien, die man auf keinen Fall auf die steuerlichen Aspekte beschränken sollte. Für diese Entscheidung stehen bei mir auf der Prioritätenliste zig andere Kriterien weiter vorne. Aber es stimmt natürlich, dass US-Aktien steuerlich relativ einfach zu handhaben sind. In anderen Ländern sieht das schon wieder anders aus. Aber dazu mehr im kommenden Beitrag. Die meisten Leute entscheiden sich für ETF-Produkte und damit für eine durchschnittliche Rendite, um genau solche Rechenspiele nicht machen zu müssen. Deswegen ist das für mich schon irgendwie ein Äpfel-/Birnenvergleich.

      Schöne Grüße

      Marco

  5. Joerg

    Vielen Dank fuer die Aufarbeitung der Materie.

    Verschiedene Blogger/Privatpersonen (NurBaresIstWahres, Freiheitsmaschine) fuehren auch Auslandsdepots (also keine dtsch Broker).

    Ein Argument dafuer koennte die spaetere Versteuerung (erst bei der pers. Steuererklaerung – statt sofort beim dtsch Broker) sein.
    OK, das macht ggfls bei groesseren Depotstaenden Sinn, dafuer ggfls unangenehme, kleinteilige Auflistungs-Mehrarbeit/Finanzamt-Ruecksprachen (nix fuer Faule)?

    Ein weiteres Argument ist ggfls die Anrechnung auslaendischer Quellensteuern fuer nicht-europaeische ETF/Fonds (zB aus USA, CAN, AUS) bei der dtsch Steuererklaerung.
    Bist du zufaellig bei deinen Recherchen darueber gestolpert? Wie schaetzt du das ein?

    Ist es nicht so, dass mit 2018 InvestStrG Quellensteuern auf auslaend. ETFs generell nicht mehr anrechenbar sind (und weder 30% Teilfreistellung auf Aussch. noch Kursgewinne)? Was meinst Du?

    LG Joerg

    1. Marco

      Hi Joerg,

      den Aspekt mit der Steuerstundung hast du genau richtig erklärt. Bis zum Steuerabzug können sich die Erträge weiter entwickeln. Depotgröße und Aufwand sind die Kriterien, anhand derer, jeder diese Entscheidung für sich treffen sollte. Es hängt einfach vom Einzelfall ab, ob ein Auslandsdepot für jemanden in Frage kommt. Eine pauschale Empfehlung macht da keinen Sinn.

      Es ist auch richtig, dass ausländische Quellensteuer seit 2018 nicht mehr auf die Abgeltungssteuer angerechnet wird. Die Teilfreistellung, die die bisherige Anrechnung ersetzt, bezieht sich jedoch nicht auf die Quellensteuer, sondern auf die Abgeltungssteuer. Bei Aktienfonds beträgt sie 30 Prozent.

      Bekanntlich lege ich meinen Fokus auf Direktinvestments. Die Ausführungen zu ETF- und Fonds sollen lediglich einen kurzen Überblick erlauben. Wenn Du da mehr in die Tiefe gehen möchtest, empfehle ich Dir den ETF-Blog von Herrn Dr. Nawatzki oder den Finanzwesir. Ich kann mir vorstellen, dass beide da spätestens im Rahmen einer Kontaktaufnahme gut und gerne weiterhelfen können.

      Grüße
      Marco

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