Quellensteuer – In welchen Ländern herrschen welche Sitten?

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n den vorangegangenen Beiträgen der Artikelserie zur Quellensteuer habe ich Euch erklärt was die Quellensteuer ist, wie sie funktioniert und welche Kosten Ihr seitens der Depotbank bei einem Antrag auf Rückerstattung zu erwarten habt.

Dieser Artikel wurde am 20.03.2019 aktualisiert.

Der heutige Beitrag stellt den Abschluss der Artikelserie zur Quellensteuer dar. Hier möchte ich Euch die Besonderheiten einzelner Länder bei dem jeweiligen Erstattungsverfahren vorstellen. Es gibt keine einheitlichen Formulare, keine einheitliche Verfahrensweise und große Unterschiede bei der Dauer der Bearbeitung. In jedem Land läuft es also anders.

Zum Schluss sollt Ihr entscheiden können, ob es sich in Eurem individuellen Fall lohnt, unter Berücksichtigung von Kosten und Aufwand einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen. Bei der Auswahl der wichtigsten Länder, habe ich mich an Eurem Feedback und an Euren Wünschen orientiert. Am Ende des Artikels habe ich auch noch einen Rabattcode für euch.

Ich kann jedoch schon vorweg nehmen, dass ich zwar im Rahmen meiner umfassenden Beleuchtung dieses Themenkomplexes eine ganze Menge Unklarheiten beseitigen konnte, trotzdem konnten nicht alle meine Fragen abschließend geklärt werden.

Im Zuge meiner Recherche für diese Artikelserie habe ich mit Vertretern von Depotbanken gesprochen, Kontakt mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aufgenommen und habe versucht mich bei Steuerberatern schlau zu machen. Mein Eindruck ist jedoch, dass selbst die, die es eigentlich wissen müssten, angesichts der komplizierten Thematik teilweise den Überblick verloren haben und auch nicht immer ausreichend geschult sind.

An dieser Stelle noch einmal der Hinweis, dass ich kein Fachmann in steuerlichen Angelegenheiten bin. Trotz aller Sorgfalt bei der Erstellung dieser Artikelserie kann ich daher keine Haftung für inhaltliche Fehler übernehmen. Eine professionelle Steuerberatung kann und will ich nicht ersetzen.

Vielmehr bin ich dem Aufruf von Jonathan Neuscheler in der Facebookgruppe „Dividendenstrategie“ gefolgt und habe mich für unsere Community einmal intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Ich hoffe, dass es mir gelungen ist, die Quellensteuer für Euch in einfachen Worten aufzubereiten.

Länder Quellensteuer

Andere Länder, andere Sitten

Die Quellensteuer kann sowohl auf Dividenden als auch auf Zinsen anfallen. Wenn ein Land eine Quellensteuer auf Dividenden einbehält, kann es trotzdem sein, dass es bei Zinsen darauf verzichtet und umgekehrt. Es ist möglich, dass sich die Sätze bei Dividenden und Zinsen unterscheiden.

In manchen Fällen hat man die Möglichkeit eine Vorabreduzierung zu erreichen. Auch hier können sich Unterschiede beim Rabatt zwischen Dividenden und Zinsen ergeben.

Länder ohne Quellensteuer auf Dividenden

Großbritannien

Besonders einfach ist es z.B. in Großbritannien, da dort erst gar keine Quellensteuer erhoben wird. Das erhöht zunächst einmal die Attraktivität der Dividenden von zum Beispiel Vodafone, Glaxo Smith Kline, BP oder Royal Dutch Shell B.

 

Hier sind keine Komplikationen zu erwarten:

Japan, Russland, Luxemburg

In JapanLuxemburg und Russland werden nur die maximalen 15 Prozent erhoben, die dann auch automatisch von der Depotbank mit der Abgeltungssteuer verrechnet werden können.

Niederlande

Die Niederlande haben kürzlich beschlossen, die Quellensteuer auf Dividenden in der künftigen Kabinettsperiode abzuschaffen. Nach meinen aktuellsten Informationen soll das 2020 umgesetzt werden. Mit der Maßnahme möchten die Niederländer Investitionsanreize für Ausländer schaffen. Im Zusammenhang mit der geplatzten Vereinfachung der Unilever-Konzernstruktur stand die Abschaffung der Quellensteuer zwischenzeitlich nochmals auf wackeligen Füßen. Derzeit werden die 15 Prozent auf Dividenden also noch automatisch auf die Abgeltungssteuer angerechnet.

USA

Auch die USA machen es uns zum Glück nicht unnötig kompliziert. Hier ist die Quellensteuer vorab von 30  auf 15 Prozent reduzierbar.  Viele deutsche Depotbanken haben sich bei den US-Behörden vorab registrieren lassen. Trifft das auf Euren Anbieter zu, kommt Ihr automatisch in den Genuss des Rabattes, wenn Ihr bei Eröffnung des Depots angegeben habt, dass Ihr nicht US-steuerpflichtig seid. Meines Wissens nach, sind u.a. ING-DiBa, ComdirectConsorsbankOnvistamaxblue und Flatex in den USA registriert. Im Zweifel fragt ihr am besten direkt bei Eurer Bank nach. Die einbehaltene Quellensteuer könnt Ihr dann komplett und automatisch auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechnen lassen.

Bei ausländischen Depotbanken könnt Ihr Eure US-Erträge nach dem reduzierten Steuersatz abrechnen lassen, wenn Ihr das sogenannte W-8BEN-Formular ausfüllt. Das Formular gibt es hier und die passende Ausfüllhilfe könnt Ihr hier einsehen. Bittet achtet dann darauf, dass Ihr das Formular vor der ersten Dividendenzahlung an die Bank sendet.

Versäumt Ihr die Reduzierung vor der Ausschüttung, gibt es die Möglichkeit zuviel gezahlte Quellensteuer aus den USA zurückzufordern. Angeblich soll es wegen Überlastung der US-Steuerbehörde regelmäßig zu Verzögerungen bei der Erstattung kommen. Falls Ihr eine weitere Motivationshilfe benötigt, um Euch rechtzeitig zu kümmern, schaut Euch gerne einmal das Erstattungsformular an. Die Frist beträgt hier ein Jahr.

Norwegen

Bei der Erstellung dieses Abschnitts habe ich tatkräftige Unterstützung durch Holger erhalten. Holger hat sich mit der Rückerstattung der norwegischen Quellensteuer befasst und teilt seine Erfahrungen mit euch.

In Norwegen werden 25 Prozent Quellensteuer fällig. Ihr könnt hier in der Theorie zwischen zwei Varianten wählen.

Möglich ist die Erstattung nach dem Shielding Deduction-Verfahren oder auch nach dem DBA-Verfahren. Für deutsche Privatanleger ist in jedem Fall die zweite Variante zu empfehlen. 

Das DBA-Verfahren ist unkompliziert und kostenfrei. 

Ihr benötigt eine 

  • Wohnsitzbescheinigung von eurem Finanzamt,
  • den Beleg über die Ausschüttungen und
  • das Antragsformular

Das Anschreiben enthält Angaben darüber, welche Dividenden Ihr erhalten habt und welche Abzüge von Steuern vorgenommen wurden.

Bitte alle Angaben in norwegischen Kronen machen und die eure Kontodaten und Unterschrift nicht vergessen! Das Anschreiben sendet Ihr an folgende Anschrift:

Skatteetaten
Postboks 9200 Grønland
0134 OSLO
NORWEGEN.

Holger hat sich auch die Mühe gemacht und ein hilfreiches Infoblatt für die Beantragung zusammengestellt und in deutsche Sprache übersetzt. 

Viele norwegische Unternehmen sind Quartalszahler. Es lohnt sich dann, die Dividendenbelege zu sammeln und in einen Antrag für das ganze Jahr zusammenzufassen.

Norwegische Quellensteuer kann man ruhigen Gewissens selbst zurückfordern und sich die Bankgebühren für diese Leistung sparen. 

Schweden, Finnland

Per Antrag lässt sich die Quellensteuer u.a. auch ín Schweden und Finnland auf 15 Prozent vorab absenken. Als ING-Kunde kann ich daran jedoch leider nicht teilnehmen.

Dänemark

Die Dänen behalten 27 Prozent Eurer Kapitalerträge ein. 15 Prozent sind wieder anrechenbar und die restlichen 12 Prozent müsst Ihr Euch in Dänemark zurückholen. Seit dem vergangenen Jahr wurde hier auf ein Online-Verfahren umgestellt, d.h. Ihr müsst kein Papier dorthin senden. Ihr besorgt Euch eine Wohnsitzbestätigung Eures Finanzamtes, füllt einfach das digitale Formular aus und sendet es elektronisch an die dänische Finanzbehörde. WohnsitzbestätigungDividendenbelege und ein gültiges Ausweisdokument können innerhalb des Formulars hochgeladen werden. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Ertragsausschüttung.

Kanada

Die Kanadier behalten von eurer Dividende 25 Prozent ein. Der deutsche Fiskus kassiert weitere zehn Prozent, so dass unterm Strich 35 Prozent Steuern fällig werden.

Wer sich durch das englische Formular kämpfen möchte erhält zur Belohnung 10 Prozent Rückerstattung. Für jede Dividendenzahlung benötigt ihr ein eigenes Formular. Bei Quartalszahlern werden pro Jahr also vier Anträge fällig. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular schickt ihr dann mit einem kleinen Anschreiben an folgende Adresse:

International Tax Services Office,

Non-Resident Withholding Division,

2204 Walkley Road,

Ottawa, Ontario, Canada K1A 1A8.

Vergesst bitte nicht, in dem Anschreiben eure IBAN und den BIC-Code für die Rückerstattung mitzuteilen. Das Formular fragt nämlich nicht danach.

Österreich

Mit 27,5 Prozent liegen der Satz für die Quellensteuer in Österreich zwar auch über der 15 Prozent-Grenze, jedoch läuft hier die Prozedur der Rückerstattung problemlos und zügig.

Relevant sind Formular ZS-RD 1 (Deckblatt) und für die Einträge der Dividenden das Formular ZS-RD1A. Pro Kalenderjahr müsst Ihr jeweils ein eigenes Formular ausfüllen. Das PDF-Dokument rechnet Eure Summen selbst zusammen, was ich ganz angenehm finde. Am Ende tragt Ihr den errechneten Erstattungsanspruch wieder auf das Deckblatt (Feld 3) ein und sendet jeweils zwei Ausfertigungen pro Jahr an Euer deutsches Finanzamt um die Ansässigkeit bestätigen zu lassen. Dieses behält eine Ausfertigung und schickt die zweite an Euch zurück.

Anschließend sendet Ihr alle Formulare und Eure Dividendenabrechnungen an:

Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart,

Neusiedlerstraße 46,

AT-7001 Eisenstadt

Österreich.

Nach ungefähr drei Monaten dürftet Ihr die Rückerstattung erhalten. Eine schriftliche Bestätigung gibt es nicht. Der Antrag muss innerhalb von fünf Jahren nach Ende des Jahres der Dividendenzahlung gestellt werden. Dividenden aus dem Jahr 2019 müssen also bis zum 31.12.2024 zurückgefordert worden sein.

Schweiz

Für die Schweiz habe ich bereits eine detaillierte Anleitung zur Rückforderung der schweizerischen Quellensteuer verfasst.

Hier wird es kompliziert:

Italien, Griechenland

Insbesondere in südeuropäischen Ländern  wie Italien und Griechenland soll die Erstattung teilweise Jahre dauern. Auf eigene Erfahrungen kann ich hier nicht verweisen.

Frankreich

In Frankreich wurde die Quellensteuer im Jahr 2012 auf 30 Prozent erhöht. Die Hälfte wird automatisch auf die hiesige Steuerschuld angerechnet. Die übrigen 15 Prozent müssen in Frankreich zurückgeholt werden. Die Quellensteuer aus Frankreich zurückzufordern ist leider absolute Königsdisziplin.

Einen Wegweiser zu den erforderlichen Formularen 5000-DE und 5001-DE findet Ihr hier. Sie müssen beidseitig bedruckt und in französischer Sprache eingereicht werden. Wie in vielen anderen Ländern, benötigt Ihr auch in Frankreich eine Wohnsitzbestätigung von Eurem Wohnsitzfinanzamt.

Leider könnt Ihr dann nicht einfach die Unterlagen an die französische Steuerbehörde verschicken. Wer Bankgebühren sparen möchte und sich selbst kümmern möchte, erhält seinen Antrag nach einigen Monaten unbearbeitet zurück. Denn die Franzosen bearbeiten Eure Anträge nur, wenn Ihr sie über Eure Depotbank einreicht. Und das zieht Kosten nach sich. Anschließend müsst Ihr in jedem Fall auch noch die Clearstream-Gebühr bedenken. Näheres über diese Gebühr findet Ihr im vorherigen Teil der Artikelserie.

Eine Rückforderung wird also für Euch nur dann nicht zu einem Minusgeschäft, wenn Euer Erstattungsanspruch entsprechend hoch ist. Auf Zinsen fallen keine Quellensteuern an.

Hinweis: Für EU-Bürger gilt zwar formal ein Quellensteuersatz von nur 21 Prozent, jedoch werden zunächst die 30 Prozent einbehalten, da die Banken keine Kundendaten an die französischen Behörden weiterleiten und die Franzosen daher nicht wissen, ob Ihr EU-Bürger seid. Der DSGVO sei Dank!

In der Theorie könnt Ihr auch in Frankreich eine Vorabreduzierung der Quellensteuer auf 15 Prozent erreichen. Dann würden diese automatisch auf die deutsche Abgeltungssteuerangerechnet. Da das Verfahren auf Bankenebene auch die vollständige Offenlegung persönlicher Kundendaten erfordert, nimmt nicht jede Bank daran teil. Bei der ING ist das zum Beispiel nicht möglich. Welche weiteren Banken das im Einzelfall anbieten, konnte ich bislang nicht klären.

Ob eine Vorabreduzierung der Quellensteuer auf 15 Prozent ohne Zwischenschaltung einer Depotbank möglich ist, indem Ihr die Wohnsitzbescheinigung direkt nach Frankreich schickt, habe ich noch nicht herausfinden können. Wenn jemand von Euch da nähere Infos hat, freue ich mich über einen Kommentar am Ende des Artikels.

Update 31.10.2018:

Seit dem 01.01.2018 wurde die französische Quellensteuer auf 12,8 % reduziert. In der Theorie wäre dann die komplette Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer anrechenbar und wir hätten mit der französischen Behörde nichts mehr zu tun. Weil den Lagerstellen mangels Offenlegung der Kundendaten (Datenschutzverordnung) aber nicht bekannt ist, wo wir unseren steuerlichen Wohnsitz haben, wird derzeit weiterhin der Standard-Quellensteuersatz von 30,00% berechnet. Wir müssen also zur Zeit immer noch den Weg der Rückforderung gehen.Wer sich weiter informieren möchte, dem empfehle ich den Artikel: Französische Quellensteuern: Steuersatz runter, Frustpotenzial rauf

Update: 26.40.2019:

Zumindest für DKB-Kunden scheint Ben von Divantis eine annehmbare Lösung gefunden zu haben: Geschafft: französische Dividende ohne Quellensteuer ausgezahlt! Wer für 11,90 Euro drei Jahre lang von dem gemäßigten Quellensteuersatz von 12,8 Prozent für die Dividenden seiner französischen Aktien profitieren möchte, kann gerne über diesen Link ein kostenloses DKB-Depot eröffnen.*

Seit dem Jahr 2015 sind spanische Aktien für Deutsche wieder attraktiver geworden. Auf Grund einer Änderung im dortigen Steuerrecht werden seitdem 19 Prozent Quellensteuerauf Dividenden einbehalten. Da 15 Prozent angerechnet werden, bleiben noch 5 Prozentübrig, die man sich zurückerstatten lassen kann. Das Erstattungsformular kann hier heruntergeladen werden. Es ist leider nur in englisch verfügbar. Eine ältere deutsche Ausfüllhilfe,  die 25 Seiten umfasst, findet ihr dort ebenfalls als PDF-Dokument. Die spanischen Behörden erstatten den Betrag in der Regel innerhalb von 6-12 Monaten kostenfrei. Auch hier wird wieder die Clearstream-Gebühr fällig, so dass sich die Rückerstattung nur bei hohen Ausschüttungsbeträgen lohnt.

Irland

In Irland kann man als EU-Bürger oder als Angehöriger eines DBA-Staates ebenfalls um die Quellensteuer auf Dividenden herumkommen. Allerdings ist hierfür ein wenig Arbeit notwendig. Weil Irland auch wieder nicht wissen kann, welche Staatsbürgerschaft Ihr habt und Eure Depotbank aus Datenschutzgründen nicht einfach Eure persönlichen Daten ins Ausland übermittelt, wird Euch die Quellensteuer wieder erst einmal abgezogen.

Eigene praktische Erfahrung habe ich hier nicht. In der DBA-Liste des BZSt sind 15 Prozent Quellensteuer auf Dividenden angegeben. Abweichend habe ich jedoch in verschiedenen anderen Quellen einen Wert von 20 Prozent gefunden. Von einem Leser ist mir dieser Wert als persönlicher Erfahrungswert bestätigt worden, so dass ich derzeit von 20 Prozentausgehe. Für Zinsen gelten 20 Prozent Quellensteuer für jeden. In Kürze könnte es ein Update der offiziellen DBA-Liste geben. Vielleicht führt das zur Aufklärung.

Der Antrag muss innerhalb von vier Jahren nach Ende des Jahres der Dividendenzahlunggestellt werden. Also Dividenden aus diesem Jahr müssen bis zum 31.12.2022 zurückgefordert worden sein.

Er besteht aus: dem Erstattungsvordruck und dem Formular „Non-Resident Form V2A„. Letzteres schickt Ihr an Euer Wohnsitzfinanzamt und lasst Euch bestätigen, dass Ihr in Deutschland ansässig seid. Nachdem Ihr das Formular mit Stempel zurückerhalten habt, verschickt Ihr beide Vordrucke und alle relevanten Dividendenabrechnungen nach Irland. Für Erstanträge könnt Ihr als Privatanleger die Option A ankreuzen. Die Adresse findet Ihr ebenfalls auf dem Erstattungsvordruck.

In diversen Foren kursieren vereinzelte Meinungen, dass in Irland analog zur Schweiz ebenfalls ein Tax Voucher erforderlich sei. Das ist nicht korrekt. Da im irischen Ersattungsvordruck von „Original dividend voucher“ die Rede ist, gehe ich bei diesen Meinungen von einem Übersetzungsfehler aus.

Fazit:

Wie Ihr seht, sind Aufwand, Kosten und Erfolgsaussichten abhängig

  • von Bedingungen in dem Land, in das Ihr investiert und
  • von den Kosten Eurer Depotbank.

Euer Rückforderungsanspruch sollte eine gewisse Höhe betragen, damit sich das Prozedere überhaupt lohnt.

Ich habe für mich beschlossen, dass ich meine Einzelinvestments auf wenige Länder wie zum Beispiel Deutschland, Großbritannien, Schweiz oder die USA beschränke. In diesen Ländern habe ich entweder keine Quellensteuer zu zahlen oder aber keinen oder nur einen geringen Aufwand um einen unnötigen Steuerabzug zu verhindern.

Vor einigen Tagen erst, habe ich zum Beispiel einen erneuten Rückerstattungsantrag in der Schweiz gestellt. Für Antrag ausfüllen, Belege ausdrucken und Versand vorbereiten habe ich insgesamt weniger als 30 Minuten gebraucht. Nach Kosten bleiben mir 22,30 Euro übrig. Das finde ich vertretbar und werde daher die Prozedur in der Schweiz auch weiterhin auf mich nehmen.

Das Gegenargument fehlender Diversifikation, wenn ich mich auf wenige Länder beschränke, lasse ich nicht gelten. Es bleibt genug Auswahl an hochwertigen Unternehmen und es gibt andere Mittel und Wege um ein ausreichend diversifiziertes Portfolio auf die Beine zu stellen.

Heutzutage verdienen viele Blue-Chip-Unternehmen ihr Geld in so vielen unterschiedlichen Ländern, das allein dadurch bereits in eine gewisse Breite gestreut wird. Der Unternehmenssitz wird bei zunehmender Globalisierung immer unwichtiger. Investments in Schwellenländer oder exotischere Regionen lassen sich sehr gut über steuereinfache ETF- oder Fondsprodukte abbilden. Auch kommt es für mich nicht in Frage, die Steuerabzüge einfach verfallen zu lassen, da es auch zu meiner Strategie gehört, unnötige Kosten zu vermeiden.

Die Quellensteuer kann nur dann automatisch angerechnet werden, wenn auch tatsächlich Abgeltungssteuer anfällt. Die anrechenbare Quellensteuer verfällt in den Jahren ganz oder zum Teil, in denen Ihr den Freibetrag nicht ausgeschöpft habt. Aus steuerlicher Sicht kann es Sinn ergeben, erst dann mit Quellensteuer behaftete Aktien zu kaufen, wenn der Freistellungsauftrag überschritten ist. Steuerliche Gründe sollten jedoch niemals allein ausschlaggebend für oder gegen ein Investment sein.

Das grenzüberschreitende Durcheinander bei der Quellensteuer ließe sich durch eine Überarbeitung der internationalen Verträge mindern oder sogar beheben. Die DBA sind teilweise viele Jahrzehnte alt. Selbst innerhalb der Europäischen Union gibt es keine einheitlichen Regeln. Vermutlich haben die Länder an einer Verbesserung der Rückforderungsbedingungen kaum bis gar kein Interesse. Schließlich bessert die aktuelle Situation die Staatskassen in nicht unerheblichem Maße auf, da viele Privatanleger Ihre Ansprüche mangels Wissen oder aus Bequemlichkeit verfallen lassen.

Bei so einem komplexen Thema ist Deine Unterstützung wichtiger denn je, denn trotz aller Sorgfalt bin ich nicht perfekt. Wenn Du Ergänzungen oder Korrekturen hast oder selber Erfahrungen mit der Quellensteuer gemacht habt, dann freue ich mich über Deinen Kommentar. Vielen Dank!

Bild: © pixabay.de

Weitere Artikel zur Quellensteuer

Artikel 1/3 – Was ist die Quellensteuer und wie funktioniert sie?

Artikel 2/3 – Rechnet sich ein Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer? 

Artikel 3/3 – Quellensteuer – In welchen Ländern herrschen welche Sitten?

Artikel: Wie Du Dir die Quellensteuer aus der Schweiz zurückholen kannst

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Die hier vorgestellten und besprochenen Geldanlagen befinden sich teilweise in meinen privaten Depots oder auf der Beobachtungsliste. Alle Beiträge dienen lediglich der Information oder der Unterhaltung. Sie stellen ausdrücklich keinerlei Empfehlung oder Kaufaufforderung dar. Ich leiste keine rechtsgeschäftliche Anlageberatung und kann diese auch nicht ersetzen. Dies gilt für sämtliche Kommunikationswege. Bei den hier erläuterten Anlageentscheidungen handelt es sich um meine subjektive Meinung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Geldanlagen immer mit Risiken behaftet sind, die bis zum Totalverlust führen können. Eine Haftung für eure Anlagenentscheidungen kann ich nicht übernehmen. Ihr handelt eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr. Vor einer Anlageentscheidung empfehle ich euch die Inanspruchnahme einer professionellen Beratung.

21 Comments

  1. Martin

    Hallo Marco,

    es scheint, als würde sich das Verfahren für Norwegen jetzt deutlich verkomplizieren. Zumindest findet man auf den Seiten der Norwegischen Steuerbehörde, dass seit 2018 die Kontonummer der Norwegischen Zentralverwahrstelle (VPS) angegeben werden muss, unter welcher die dem Antragsteller gehörenden (Namens-)aktien geführt werden:
    https://www.skatteetaten.no/en/person/taxes/get-the-taxes-right/shares-and-securities/about-shares-and-securities/refund-of-withholding-tax-on-dividends/
    („If the shares were registered in the Norwegian Central Securities Depository (VPS), you must include the VPS account number and the name of the account holder to which the shares were registered when dividend was paid“)
    Gibt es hierzu schon erste Erfahrungen? Auf Grund der Verwahrung auf Wertpapierrechnung bin ich auf Nachfrage bei meiner Bank über die Clearstream Banking Account Nummer nicht hinausgekommen.

    Viele Grüße
    Martin

    1. Marco

      Hallo Martin,

      das ist eine sehr gute und schwierige Frage. Ich habe für dich jetzt in mehreren Quellen recherchiert, bin aber zu keiner verlässlichen Lösung gekommen. Gefährliches Halbwissen möchte ich dir gerne ersparen. Einerseits stoße ich bei deiner Frage an meine Grenzen, andererseits hast du auch nicht alle Informationen übermittelt, die für eine seriöse Antwort nötig wären. Ich möchte dich daher bitten, einen Steuerfachmann um Rat zu fragen.

      Ich bin mir z.B. nicht sicher, ob der Sachverhalt überhaupt auf dich anzuwenden ist und deine Papiere überhaupt bei der VPS registriert sind oder ob Clearstream nicht via CSD-Link doch „Chef im Ring“ ist. Unklar ist mir auch, ob das Geschäftsjahr in dem die Dividende angefallen ist oder der Zeitpunkt des Antrages für die Anwendung der neuen Regelung maßgeblich ist.

      Wenn es mein Geld wäre und es würde sich um einen überschaubaren Betrag handeln, würde ich darüber nachdenken, es mir so einfach wie möglich zu machen und den Antrag ohne diese Angaben abzusenden. Dazu würde ich meine Kontaktdaten im Anschreiben hinterlassen und die Kontaktaufnahme für Rückfragen anbieten. Entweder lehnen sie es auf Grund der fehlenden Nummer ab oder sie fordern die Angaben nach. In beiden Fällen hätte ich aber einen konkreten Ansprechpartner mit dem ich die weitere Vorgehensweise besprechen könnte. Wenn in der Community jemand eine zufriedenstellendere Lösung hat, würde ich mich sehr freuen.

      Viele Grüße
      Marco

    2. Marco

      Hallo Martin,

      kürzlich habe ich Unterstützung aus euren Reihen zum Thema norwegische Quellensteuer erhalten. Holger hat meinen Artikel gelesen und mir in einer Mail einen Tipp für die Beantwortung deiner Frage gegeben:

      Er teilt mit: „Wenn es sich bei den norwegischen Aktien um Papiere handelt, die in
      Deutschland gehandelt werden, liegen diese i.d.R. bei Clearstream
      Banking Luxemburg. Im Antrag muss dann die VPS Account Number
      153300000145 angegeben werden.“

      Quelle:
      https://www.clearstream.com/clearstream-en/products-and-services/asset-services/tax-and-certification/a19064-1554422

      Viele Grüße
      Marco

  2. Georg W.

    Das nenne ich mal eine nützliche Übersicht! Gleich mal ein Bookmark gesetzt. Bis her bin ich lediglich in DE-Aktien investiert, für den Einstieg denke ich mal auch gar keine so schlechte Idee. Wenn ich mal ein interessantes, börsennotiertes Unternehmen aus dem Ausland finde, schaue ich hier erstmal vorbei, was es zu beachten geben könnte. Danke für die tollen Tipps!

    Beste Grüße,
    Georg W.

    1. Marco

      Hallo Georg,

      vielen Dank! Bei nächster Gelegenheit ist auch ein Update des Artikels geplant. Ich finde auch, dass man sich durchaus erstmal von hier aus in die weite Welt vorarbeiten kann. Viel Erfolg bei deinem Depotaufbau!

      Schöne Grüße
      Marco

  3. Tobias

    Hi Marco, sehr interessante Information. Gerne würde ich die Artikerl über andere Länder lesen, ich finde das sehr nützlich. Vielen Dank!:)

    1. Marco

      Hallo Tobias,

      welches Land interessiert dich denn besonders?

      Schönen Gruß
      Marco

  4. Kathleen

    Das BZSt veröffentlich jährlich die ab dem 01.01. anrechenbaren Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungs- abkommen abgeschlossen hat, seht mal hier nach:
    https://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Quellensteuer/auslaendische_quellensteuer_node.html
    und eine ganze Menge Antragsformulare für die ausländischen Behörden findet ihr hier:
    https://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/AuslaendischeFormulare/Quellensteuer/quellensteuer_node.html
    Wer also Gebühren bei seiner Depotbank sparen will und sich selbst an den Formularen versuchen will, findet hier schon mal eine große Auswahl.

    1. Marco

      Hi Kathleen,

      vielen Dank für deine tolle Ergänzung. Den Link mit der DBA-Liste des BZSt findest du auch im ersten Teil der Artikelserie und zum „Formular-Schrank“ sei gesagt, dass nicht jede ausländische Finanzbehörde den Direktkontakt ohne Zwischenschaltung der Depotbank akzeptiert. Aber manchmal ist es sicherlich einen Versuch wert. Würde mich natürlich freuen, wenn ihr eure Erfahrungen hier posten würdet.

      Beste Grüße
      Marco

  5. Rene

    Hi Marco,
    kurz als Hinweis: Du hast Royal Dutch Shell A als britische Aktie einsortiert. Ich meine, die A ist die niederländische mit 15% QS. Die britische wäre die B.

    1. Marco

      Hi René,

      super, dass du da aufgepasst hast. Ich hab‘ es sofort geändert. Ich habe die B-Variante selbst im Depot. Von daher umso verwunderlicher, dass ich das verwechselt habe. Aber demnächst dürfte es hinsichtlich der Quellensteuer keinen Unterschied mehr zwischen A und B geben, wenn die Niederlande die Quellensteuer auf Dividenden abschaffen.

      Grüße
      Marco

  6. Patrick

    Sehr nützliche und interessante Serie – danke dafür!

    1. Marco

      Guten Morgen Patrick,

      vielen Dank für das Kompliment. Gern geschehen.

  7. MaxiKing

    Die Artikelserie war wirklich Interessant Danke dafür!

    In Frankreich werden seit diesem Jahr nur noch 12,8 % Quellensteuer fällig. Somit entfällt das leidige Thema der Vorabbefreiung über die Depotbank.

    1. Marco

      Hallo MaxiKing,

      vielen Dank für die Info. Das war mir noch nicht bekannt. Mein Artikel wird bei nächster Gelegenheit entsprechend angepasst.

  8. Ex-Studentin

    Danke für die Mühe! Für mein Depot ist noch Kanada interessant. Dort bekommt man wohl auch 25% Abzug, kann sich 15% anrechnen lassen und die anderen 10% in Kanada zurückholen.

    1. Marco

      Hallo Jennifer,

      ein Dank auch an dich für deine Ergänzung. Meine Artikelserie soll zukünftig laufend aktualisiert werden. Das bedeutet, dass u.a. immer wieder Erfahrungen mit zusätzlichen Ländern hinzukommen werden. Ich hab auch vor, demnächst ein paar Übersichtsgrafiken zu erstellen und Kanada ist ab sofort auf der To-do-Liste! Hast du dir schonmal die Steuer in Kanada erstatten lassen?

      Schönen Gruß

      Marco

    2. Rene

      Hi Jenny,
      bei manchen Brokern (IND-DiBa, DKB) reicht eine Bescheinigung über Wohnsitz/Steuer-ID vom Finanzamt, sowie das kanadische Formular NR301 auszufüllen, um in den Genuss einer Vorabreduzierung der Quellensteuer auf 15% zu kommen. Die ist dann voll anrechenbar und man muss nichts aus Kanada rückfordern.

    3. Christian Köhler

      Hier würde mich interessieren, welche Broker das genau sind. Die comdirect führt bei mir bisher immer 25% ab. Und gerade bei monatlich ausschüttenden Titeln ist es nervig sich die Steuer jeweils einzeln zurück zu holen.

    4. Rene

      Hallo Christian,
      was meinst du damit „welche Broker das genau sind“?
      Die zwei, bei denen ich nachgefragt habe, habe ich genannt.

      Vielleicht ist eine Vorabreduzierung bei der Comdirect ja auch möglich. Frag doch einfach mal dort nach. Am besten per Mail und nicht per Telefon. Auf diese Weise haben sie Zeit, intern die richtigen Experten zu befragen und eine kompetente Antwort zu schicken.

      Ein Tipp: Bei der ING-DiBa musst du die Formulare nichtmal vorab einsenden, sondern nur für eine eventuelle Steuerprüfung vorhalten.
      Falls gewünscht, kann ich dich gerne für ein Depot bei der ING-DiBa werben 😉

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