Wie Du Dir die Quellensteuer aus der Schweiz zurückholen kannst
Die schweizerische Unternehmenslandschaft hält mit Nestlé, Roche, Novartis oder auch Swiss Re so einige Hochkaräter der Börsenwelt für uns bereit. Sie werden besonders von deutschen Anlegern als Investment mit einer zuverlässiger Dividendenausschüttung geschätzt.
Allerdings werden ganze 35 % von der Bruttodividende direkt in der Schweiz als Quellensteuer einbehalten.
Das trübt die Freude mehr als nur ein bisschen und würde für mich unter diesen Bedingungen ausschüttende Unternehmen aus der Schweiz als Investment unattraktiv machen.
Die Rückforderung der Quellensteuer bei der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ist gar nicht so kompliziert, wie ihr vielleicht glaubt.
1. Was benötige ich für eine Rückforderung der Quellensteuer in der Schweiz?
Um Aufwand und Porto zu sparen, sammle ich zunächst drei Jahre lang die Dividendenerträge meiner schweizerischen Wertpapiere. Denn ich kann die Rückforderung der Quellensteuer für maximal drei Jahre in einem gemeinsamen Antrag zusammenfassen.
Ich könnte auch die Dividenden mehrerer Unternehmen in einem Antrag erfassen und müsste nicht für jedes Investment einen eigenen Antrag ausfüllen. Aktuell besitze ich nur Nestlé-Aktien aus der Schweiz.
Der Antrag gilt als fristgemäß eingereicht, wenn er innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Dividende ausgeschüttet wurde, bei der ESTV vorliegt.
Meinen ersten Antrag habe ich 2016, den zweiten 2018 und den bislang letzten Antrag 2021 gestellt.
Beim letzten Antrag habe ich die zu viel gezahlten Quellensteuern der Nestlé-Dividende aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 zurückgefordert.
1.1 WICHTIG: Wann war die Dividende auf meinem Konto?
2. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung für das ePortal
Für das ePortal ist einmalig ein Registrierungsprozess und bei jedem Log-In die Zwei-Faktor-Authentifizierung erforderlich.
Zunächst rufe ich das ePortal der eidgenössischen Steuerverwaltung über den nachfolgenden Link auf:
Ich klicke in der Kachel „Verrechnungssteuer“ auf „Registrieren„. Das mache ich auch, wenn ich bereits einen Account angelegt habe.
Account erstellen/Log-In
Ich muss einmalig einen Account erstellen. Mit dem entsprechenden Klick kann ich diesen unter der CH-LOGIN – Anmeldung anlegen.
Habe ich das geschafft, kann ich mich mit meiner E-Mail-Adresse und dem von mir festgelegten Passwort einloggen.
Nach meinem Klick auf „Log-In“ wird eine sechsstellige mTan abgefragt, die mir als SMS auf mein Mobiltelefon geschickt wird und 60 Sekunden gültig ist.
Anträge Übersicht
In der nachfolgenden Eingabemaske findet sich rechts oben einen grünen Button „Neuer Antrag„. Damit starte ich meine Eingabe.
2.1 Allgemeine Angaben
Hier muss ich mich festlegen, für welche Jahre ich eine Rückerstattung beantragen möchte. Aktuell kann ich nur 2021 und 2020 auswählen.
Wie im alten Verfahren auch, habe ich wieder die Möglichkeit meine Anträge für drei Jahre gesammelt abzugeben. Wer schon alle älteren Quellensteuern bis einschließlich 2019 zurückgefordert hat, kann sich jetzt zurücklehnen und ganz entspannt insgesamt drei Dividendenausschüttungen abwarten und den Antrag auf Rückforderung der schweizerischen Quellensteuer danach erledigen.
Anschließend wird eine steuerliche Angabe zu meinem Wohnsitz abgefragt, die ich mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten muss.
2.2 Vermögenswerte
Mit einem Klick auf „Neuer Vermögenswert“ kann ich dann eine Dividendenzahlung erstellen. Mit der Auswahloption „Wertpapier“ erstelle ich eine Dividende für eine bestimmte Aktie.
Ich habe zuerst die Rückforderung für das Jahr 2021 ausgewählt und dann das entsprechende Wertpapier gesucht. Die Suche des richtigen Wertpapiers funktioniert nach meiner Erfahrung am besten über die ISIN. Ich klicke auf „Suche“ und kann dann die entsprechende Aktie auswählen.
Die ISIN steht z.B. auf der Dividendenabrechnung. Kann man aber auch googeln.
Die „grün“ gerahmten Felder muss ich ausfüllen. Anschließend das angegebene Sucherergebnis mit „Auswählen„bestätigen.
Jetzt werde ich danach gefragt, wann ich die Aktie gekauft habe und für welche Stückzahl die Dividende gezahlt wurde.
Danach lade ich die Dividendenabrechnung und den Tax Voucher hoch. Hierzu wähle ich das Verzeichnis aus, wo ich die Dokumente abgelegt habe.
Bei der ING* sind die Dividendenabrechnung und der Tax Voucher in einem PDF-Dokument zusammengefasst. So ist für mich nur ein Upload erforderlich.
Durch die Klicks auf „Hochladen“ und „Fertig“ schließe ich den Upload ab.
Auf dem nächsten Bild seht ihr die Übersicht der bisher angelegten Vermögenswerte.
Wenn ich nun für eine weitere Dividendenzahlung Quellensteuern zurückfordern möchte, pflege ich über „Neuer Vermögenswert“ eine neue Aktie oder ein neues Rückforderungsjahr ein.
Ich muss die oben beschriebene Vorgehensweise so oft wiederholen, bis ich alle Dividendenzahlungen für meinen Antrag eingetragen habe.
In meinem Beispiel unten sind die Dividendenzahlungen der Jahre 2020 und 2021 für die Nestlé-Aktie angelegt worden.
2.3 Fragen
Darauf folgen insgesamt sechs Fragen der eidgenössischen Steuerverwaltung zu meinen Besitzverhältnissen der Wertpapiere und zu meine steuerlichen Rahmenbedingungen. Durch Klick auf die nachfolgende Galerie könnt ihr euch anschauen, wie ich die einzelnen Fragen beantwortet habe.
2.4 Zusätzliche Angaben
Hier trage ich meine Kontaktdaten ein. Bei der Wahl des Auszahlungskontos berücksichtige ich, ob und welche Gebühren meine Bank für eine Gutschrift in Schweizer Franken bzw. für die Währungsumrechnung kassiert. Wie bei der „alten“ Rückforderung über das Formular 85 auch.
In der Hoffnung, dass die eidgenössische Steuerverwaltung beide Anträge in einer Überweisung zusammenfasst, gebe ich beide Male dasselbe Konto an. Ob das klappt, werde ich dann sehen..
2.5 Daten überprüfen
Alle von mir gemachten Angaben werden nochmal in einer Übersicht angezeigt. Ich kontrolliere, ob alles korrekt ist und klicke anschließend auf „Erstellen„.
2.6 Abschluss
Als Nächstes wird ein PDF-Dokument generiert. Das habe ich dreifach ausgedruckt. Eine Ausfertigung ist für mein Wohnsitzfinanzamt, eine ist für die eidgenössische Steuerverwaltung und eine ist für mich.
Ein Blog-Leser schilderte seine Erfahrung, dass die eidgenössische Steuerverwaltung seinen Antrag nicht bearbeitet habe, weil sein Wohnsitzfinanzamt ergänzende handschriftliche Notizen auf dem Formular gemacht hatte. Um da auf Nummer sicher zu gehen, habe ich in meinem Anschreiben das Finanzamt ausdrücklich darum gebeten, auf Notizen zu verzichten.
Jede Ausfertigung habe ich mit Ort, Datum und Unterschrift versehen.
Wenn ich nach dem Erstellen meinen Antrag noch ändern möchte, mache ich die bisherige Version ungültig. Es wäre also schlecht, wenn ich Änderungen vornehme, nachdem ich die Formulare auf den Postweg gegeben habe.
Ich denke, bereits beim zweiten Mal ist im ePortal eine Bearbeitungszeit unter 5 Minuten realistisch. Beim ersten Mal dauert es wegen der Registrierung etwas länger.
Anschließend geht es für mich zum Formular 85 für die Rückforderung aus 2019. Ein letztes Mal.
3. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Formular 85
Damit das Formular 85 am PC ausgefüllt, gespeichert und ausgedruckt werden kann, muss ich zunächst die Software Snapform-Viewer hier kostenlos herunterladen.
Alternativ könnte ich mir das Formular hier per Post zusenden lassen. Ich müsste mir so den Erstattungsbetrag später jedoch selbst ausrechnen und entscheide mich daher für die Download-Variante.
Ich lade also das Formular 85 – Deutschland von der offiziellen Homepage der eidgenössischen Steuerverwaltung (Art. 605.020.28) kostenlos herunter. Mit dem Snapform-Viewer kann ich es öffnen.
Die folgende Anleitung bezieht sich auf Privatanleger in eigenem Auftrag.
Seite 1: oben
1. Wer die Quellensteuer zum ersten Mal von der ESTV zurückfordert, kann rechts oben bei „Erstmaliger Antrag“ einen Haken setzen.
Ich habe in der Vergangenheit schon einmal eine Erstattung aus der Schweiz erhalten und kreuze daher „Nein“ an. Dazu trage ich die Dossier-Nummer ein, die ich bei der Rückmeldung auf den ersten Erstattungsantrag von den Schweizern erhalten habe.
2. Oben links, unter „Antrag auf Rückerstattung für die Fälligkeitsjahre“ trage ich ein, für welche Jahre ich die Quellensteuer erstatten lassen möchte.
3. Hier trage ich meine Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen ein.
4. Ich bin der Ertragsgläubiger. Ich trage daher dort meinen Vor- und Zunamen sowie meine Adresse ein.
5. Ich vermerke meine Bankverbindung! Bei der Wahl des Auszahlungskontos beachte ich die Gebühren meiner Bank.
Seite 1: unten
Ich habe für die Eintragungen zur Veranschaulichung meine Nestlé-Werte verwendet. Abgefragt werden:
die Aktie (Spalte 1),
das Kaufdatum (Spalte 2),
die Anzahl der Anteile (Spalte 3),
die Bruttodvidende pro Aktie in CHF (Spalte 4),
der Auszahltag (Spalte 5)
und die gesamte Bruttodividende in CHF vor dem Abzug der Quellensteuer (Spalte 6).
Die Werte entnehme ich der Ertragsabrechnung, die ich von meiner Depotbank kurz nach der Dividendenzahlung bekommen habe.
Wichtig ist, dass ich die Beträge in Schweizer Franken eintrage und nicht in Euro. Unter „Total beantragte Rückerstattung“ errechnet das Formular automatisch den Erstattungsbetrag. Das sind 20 % der Gesamtdividende.
Datum, Ort und Unterschrift nicht vergessen!
Als Anlagen habe ich den Tax Voucher, die Dividendenabrechnungen und die Bestätigung vom Finanzamt eingetragen.
Seite 2:
Seite 2 scheint auf den ersten Blick kompliziert, ist aber selbsterklärend.
Für normale Privatanleger sollte die Rückseite wie in meinem Beispiel aussehen. Wenn Du zum Beispiel im Auftrag einer Firma handelst, würde es etwas anders ausschauen.
4. Die Formular sind geschafft. Wie geht es nun weiter?
Anschließend sende ich die Unterlagen an mein Wohnsitzfinanzamt. Im Einzelnen sind das:
- zwei Ausfertigungen der ePortal-Formulare,
- das ausgefüllte Formular 85 in zweifacher Ausführung für 2019,
- die Dividendenabrechnungen aller drei Jahre,
- den Tax Voucher aller drei Jahre.
Mein Wohnsitzfinanzamt bestätigt durch Stempel und Unterschrift, dass ich in Deutschland steuerpflichtig bin. Eine Ausfertigung der Formulare verbleibt dort und eine Ausfertigung werde ich zurückbekommen.
Ich versende nur Kopien der Belege und behalte die Originale bei mir.
Die Bestätigung vom Finanzamt habe ich beim ersten Mal in 2016 nach etwa zwei Wochen erhalten.
2018 dauerte die Bearbeitung zehn Tage. 2021 dauerte es ca. drei Monate. Offensichtlich lag das daran, dass man die Formulare gemeinsam mit meiner Steuererklärung bearbeiten wollte, die in diesem Jahr etwas komplizierter zu bearbeiten ist, da die Behörde hier eine Grundsatzentscheidung treffen muss. Ich denke aber, wenn ich vorher mal dort nachgehakt und um eine separate Bearbeitung gebeten hätte, wäre es schneller gegangen.
Die Bearbeitung durch das Wohnsitzfinanzamt ist kostenlos.
Zum Schluss schicke ich die gestempelten Formulare und den oben aufgeführten Belegen an folgende Adresse:
Eidgenössische Steuerverwaltung,
Hauptabteilung Direkte Bundessteuer,
Verrechnungssteuer, Stempelabgaben
Eigerstraße 65,
3003 Bern,
CH-Schweiz
Meine Belege werden dort behalten.
Nach der Bearbeitungszeit wird der Betrag auf mein angegebenes Wunschkonto überwiesen. Die Gutschrift erfolgt in Euro.
5. Welche Kosten können auf mich zukommen und lohnt sich der Aufwand überhaupt?
Ob sich die Rückforderung der Quellensteuer in der Schweiz für euch lohnt, müsst ihr anhand eurer persönlichen Situation selbst entscheiden.
Ihr müsst die Anzahl eurer Aktien, die Höhe der Dividende und die Kosten berücksichtigen.
Pro Dividendenzahlung können 20 % der Bruttodividende zurückgefordert werden.
An folgenden Stellen könnten Kosten auf euch zukommen:
- Beantragung Tax Voucher
- Portokosten für Versand an Wohnsitzfinanzamt
- Portokosten für Versand in die Schweiz
- Bankgebühren für Auslandsgutschrift bzw. Umrechnung in Euro
Genau an dieser Stelle geht die Gebührenschneiderei mancher deutscher Bank los. Bei manchen Depotbanken werden für jeden Tax Voucher 10-20 Euro fällig.
Nach meiner Erfahrung ist es möglich, sich die Quellensteuer sehr günstig erstatten zu lassen.
Meine schweizerischen Dividendenaktien liegen in meinem Depot bei der ING*. Dort ist der Tax Voucher kostenlos und wird automatisch mit dem Dividendenbeleg an mich versandt.
Die Portokosten beim Versand in die Schweiz lassen sich jedoch kaum vermeiden.
Die Gutschrift ist seitens der ING kostenlos. Allerdings kann ein Fremdspesenabzug erfolgen.
Die ESTV äußerte sich auf meine Nachfrage im Namen unserer Community dazu wie folgt:
"Die ESTV erhebt keine Spesen auf die ausbezahlten Beträge. Die ESTV zahlt die Beträge via Schweizerische Nationalbank (SNB) auf das Konto aus, das der Antragsteller angibt. Auf von zwischen der SNB und dem Konto des Empfängers erhobenen Spesen hat die ESTV keinen Einfluss. Hierbei handelt es sich um eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen dem Antragsteller und zwischen SNB und Konto des Empfängers geschaltete Finanzintermediäre."
Die Schweiz ist normalerweise ein positives Beispiel für eine schnelle und unkomplizierte Rückerstattung. In 2016 betrug bei mir die Wartezeit ca. 6 Wochen.
2018 dauerte die Bearbeitung für meinen Antrag jedoch fünf Monate. Euch hat es offensichtlich zum Teil noch deutlich schlimmer getroffen, wie ich anhand eurer Kommentare unter dem Artikel feststellen musste.
Dazu hat die ESTV auf meine Nachfrage folgende Erklärung:
"Anträge auf Rückerstattung werden durch die ESTV in Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. In der Regel werden Rückerstattungsanträge innerhalb von 5-6 Monate nach Eingang bearbeitet, in Zeiten mit großem Arbeitsanfall kann dies jedoch auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die ESTV ist stets bestrebt, Anträge auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer möglichst zeitnah zu bearbeiten und die entsprechenden Beträge an die berechtigten Antragsteller rasch auszuzahlen. Aufgrund eines kürzlich erfolgten Wechsels der Informatiksysteme der ESTV ist diese bei der Bearbeitung der Anträge in Verzug geraten. Es wurden diverse Maßnahmen getroffen, um diese Rückstände abzubauen, womit zukünftig gestellte Anträge wieder innerhalb der angestrebten Frist ausbezahlt werden sollten."
Mittlerweile sollte sich das Problem der langen Wartezeit erledigt haben. Ich bekam die Gutschrift nach weniger als vier Wochen.
Für eine Übergangszeit ist das Rückerstattungsverfahren ein wenig umständlicher, sofern ihr beide Formulare ausfüllen müsst.
Sobald keine Rückerstattungsanträge mehr von vor dem 01.01.2020 anfallen, wird das Formular 85 überflüssig und auch die Online-Registrierung müsst ihr nur einmal machen.
Ich bin zuversichtlich, dass man die Rückforderung demnächst in wenigen Minuten erledigen völlig unkompliziert und schnell erledigen kann.
Bei meinem zweiten Antrag 2018 habe ich für den gesamten Antrag 33 Minuten benötigt. Darin enthalten ist die komplette Antragsfertigung und Versandvorbereitung an das Wohnsitzfinanzamt (28 Minuten). Der Briefumschlag und seine Beschriftung für den Versand in die Schweiz dauerte weitere 5 Minuten. Der Weg zur Postfiliale ist nicht berücksichtigt.
6. Zusammenfassung
Leider hatte ich beim ersten Mal im Jahr 2016 die Gebühren meiner Hausbank für die Auslandsgutschrift nicht auf dem Schirm, so dass sich die Prozedur für mich damals nicht wirklich gelohnt hat. Der zeitliche Aufwand stand in keinem Verhältnis zu den 12,35 Euro, die letztlich übrig geblieben sind.
2018 habe ich die Rückzahlung auf mein Girokonto bei der ING* erbeten. Dort werden keine gesonderten Gebühren für eine Auslandsgutschrift fällig.
In meinem Fall wurden jedoch 5,00 CHF an Fremdspesen fällig.
Dazu kommen die Kosten fürs Porto über 3,70 Euro für den Versand in die Schweiz.
Mein zeitlicher Aufwand belief sich beim zweiten Mal nur noch auf 33 Minuten und es blieben unter dem Strich noch 22,30 Euro übrig.
2021 erhielt ich schon 27,97 € bei ausnahmsweise etwas höherem Aufwand, weil beide Antragsverfahren durchlaufen werden mussten.
Auch wenn die Erstattung der Quellensteuer nach meinem Verständnis nicht unter passives Einkommen fällt, freue ich mich alle drei Jahre über eine kleine Sonderdividende.
Wenn ihr die Rückforderung ausschließlich über den elektronischen Weg machen könnt, wird der Antrag sehr unkompliziert und einfach.
Sollte ich zukünftig noch mehrere schweizerische Aktien besitzen, weil sich z.B. bei Nestlé vielleicht mal eine Nachkaufgelegenheit ergeben sollte oder ich ein weiteres Unternehmen aus dem schönen Nachbarland in mein Depot aufnehme, würde sich der zu erwartende Erstattungsbetrag entsprechend erhöhen. Der zeitliche Aufwand bliebe identisch.
Die oben geschilderte Vorgehensweise ist meine persönlich bevorzugte. Ihr solltet anhand eurer eigenen Situation entscheiden, ob ihr die zu viel gezahlte Quellensteuer im Ausland zurückfordern möchtet oder nicht. Je mehr Aktien bzw. je höher die zu erwartende Rückforderung, desto eher lohnt sich der Aufwand.
Ich hoffe, ich konnte euch einen kleinen Anhalt geben, worauf ihr achten solltet und welche Erstattungen und Gebühren auf euch zu kommen könnten.
Wichtig ist zu erkennen, dass die Gebühren eurer Bank eine wichtige Rolle spielen. Vielleicht hilft euch dieser Beitrag bei der Entscheidung, ob sich der Aufwand lohnen würde.
Im Zweifel könnt ihr vorher bei eurer Depotbank nachfragen und nach den Gebühren erkundigen.
Zu welchem Ergebnis seid ihr gekommen? Lohnt sich für euch der Aufwand? Welche Erfahrungen habt ihr mit der schweizerischen Finanzbehörde gemacht? Könnt ihr für die anderen Leser schon was zur Bearbeitungsdauer in diesem Jahr sagen? Wie immer, freue ich mich über euren Kommentar!
Wenn euch mein Beitrag gefallen hat, freue ich mich über eine Spende für die PAYPAL-Kaffeekasse.
Der Beitrag wurde am 16.10.2017 erstellt. Die letzte Aktualisierung ist vom 30.01.2022.
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Rückforderung 2016
Aktie: Nestlé
Anzahl der Aktien: 25
Bruttodividende: 160,00 CHF
Rückforderungsanspruch: 32,00 CHF
Rückforderungsanspruch in Euro: 29,06 Euro
Porto Versand an Wohnsitzfinanzamt: entfallen
Porto Versand in die Schweiz: 3,70 Euro
Gebühren für Auslandsgutschrift/Umrechnung: 13,01 Euro
Nettobetrag: 12,35 Euro
Wartezeit: ca. 8 Wochen
Rückforderung 2018
Aktie: Nestlé
Anzahl der Aktien: 25
Bruttodividende: 172,50 CHF
Rückforderungsanspruch: 34,50 CHF, abzgl. 5 CHF Fremdspesen
Rückforderungsanspruch in Euro: 26,00 Euro
Porto Versand an Wohnsitzfinanzamt: entfällt
Porto Versand in die Schweiz: 3,70 Euro
Gebühren für Auslandsgutschrift/Umrechnung: entfällt
Nettobetrag: 22,70 Euro
Wartezeit: 5 Monate
Rückforderung 2021
Aktie: Nestlé
Anzahl der Aktien: 25
Bruttodividende: 197,50 CHF
Rückforderungsanspruch: 39,50 CHF
Rückforderungsanspruch in Euro: 38,04 €
Porto Versand an Wohnsitzfinanzamt: entfällt
Porto Versand in die Schweiz: 3,70 €
Gebühren für Auslandsgutschrift/Umrechnung: 2x 5 CHF
Nettobetrag: 27,97 €
Wartezeit: 4 Wochen